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BGH - Entscheidung vom 06.09.1988

1 StR 466/88

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3
StGB § 52

Fundstellen:
BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 - Konkurrenzen 3
NStE Nr. 46 zu § 29 BtMG

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubter Abgabe und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zur Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Annahme von Tatmehr heit begegnet durchgreifenden [...]
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