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BFH - Entscheidung vom 11.10.1988

VII K 5/88

Normen:
AO (1977) § 130 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 1
AZO § 31
FGO § 102
ZG § 23 Abs. 2

Fundstellen:
BFHE 154, 1
BStBl II 1989, 149

I. Die beklagte Oberfinanzdirektion (OFD) erteilte der Klägerin auf deren Antrag eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) über 'Orangenlimonade' mit einem Gehalt an Trockenstoff von 41,9 GHT und einem Gehalt an [...]
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