Die Haftung der Gerichtsvollziehers ist die eines Beamten (LG Dortmund, NJW-RR 1986, 1498). Seine Amtspflichten folgen aus Gesetz ( ZPO und auch z.B. § 352 StGB ) sowie aus den Vorschriften der GVGA (OLG Köln, DGVZ [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!