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AG Karlsruhe-Durlach - Entscheidung vom 17.03.1988

2 c 399/87

Normen:
BGB § 1615l

Fundstellen:
FamRZ 1989, 315
LSK-FamR/Hannemann, § 1615l BGB LS 6
NJW-RR 1989, 74

Ähnlich LSK-FamR/Hannemann, § 1615l BGB LS 5. Differenzierend: Roth, FamRZ 1991, 139, 145: Um das nichteheliche Kind nicht schlechter zu stellen, als das eheliche, ist § 1615 Abs. 2 BGB dahingehend verfassungskonform [...]
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