»... Die Kl., eine jugoslawische Staatsangehörige, wurde gemäß § 24 Abs. 6 Satz 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Juristen i. d. F. vom 9. 5. 1975 ([Bad.-Württ.] GBl. S. 385) - JAPO - in den [...]
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