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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 22.01.1987

1 A 122/85

Normen:
WHG § 2 Abs.1, § 3 Abs.1 Nr.5, § 33

Fundstellen:
DRsp V(549)510e
DÖV 1987, 976

»Die von dem Beigel. durchgeführte Grundwasserentnahme auf seinem Wochenendhausgrundstück ist nicht erlaubnisfrei zulässig. Es handelt sich vielmehr um eine Benutzung i. S. des § 3 Abs. 1 Nr. 5 WHG [WassHaushG], die [...]
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