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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 18.12.1987

1 A 59/86

Normen:
RhPfDSchPflG § 3 Abs.1, § 4 Abs.1 S.2

Fundstellen:
DRsp V(529)135a
DÖV 1988, 606
NJW 1988, 2916

»...Nach § 3 Abs. 1 [Rheinl.-Pfälz.]DSchPflG werden Kulturdenkmäler durch Verwaltungsakt unter Schutz gestellt, soweit sie nicht Denkmalzonen sind; bei Denkmalzonen erfolgt die Unterschutzstellung durch [...]
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