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OVG Berlin - Entscheidung vom 24.11.1987

OVG 2 S 51/87

Normen:
BauO Bln § 54 Abs.1 S.1
VerVollstrG § 6 Abs.2

Fundstellen:
BauR 1988, 333
DRsp V(529)137a
DÖV 1988, 385
NVwZ 1988, 844

»Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BauO Berlin 1985 sind die mit dem Vollzug der Bauordnung beauftragten Personen, soweit dies zur Ausübung ihres Amtes erforderlich ist, berechtigt, Grundstücke und bauliche Anlagen (sowie zur [...]
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