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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 12.11.1987

3 ARs 157/87

Normen:
BRAGO § 84 Abs.1, § 97

Fundstellen:
DRsp IV(477)230a
Rpfleger 1988, 121

»Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschvergütung liegen vor, da es sich um eine besonders umfangreiche Strafsache handelt (§ 99 BRAGO [ BRAGebO ]). Bei der Bemessung der Höhe der Pauschvergütung geht der [...]
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