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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 24.08.1987

4 Ws 227/87

Normen:
StGB § 57 Abs.2 Nr.1

Fundstellen:
DRsp III(310)150a
JZ 1987, 1085
MDR 1988, 250

Der Senat hatte über die vorzeitige Entlassung nach Verbüßung der Hälfte einer zweijährigen Gesamtfreiheitsstrafe im Falle eines Verurteilten zu entscheiden, gegen den zuvor bereits eine Jugendstrafe vollstreckt worden [...]
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