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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 26.05.1987

10 U (Baul) 143/86

Normen:
BBauG §§ 85 ff.

Fundstellen:
DRsp V(527)317c
NVwZ 1987, 1117

»Gem. § 85 Abs. 1 Nr. 1 BBauG kann nach diesem Gesetz nur enteignet werden, um entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Grundstück zu nutzen oder eine solche Nutzung vorzubereiten. Der Bebauungsplan »R..« [...]
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