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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 29.05.1987

2 U 271/86

Normen:
BGB § 242, § 2077
VVG § 166, 180

Fundstellen:
DRsp II(230)102e
FamRZ 1988, 175
MDR 1987, 849
NJW-RR 1988, 1180

»... Auf die Unfallversicherung ist § 166 VVG nicht unmittelbar, sondern nur über die Verweisungsvorschrift des § 180 VVG entsprechend anwendbar. In der Lebensversicherung ist der Vers-Fall entweder der Eintritt des [...]
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