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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 07.08.1987

9 W 7/87

Normen:
ZPO § 114

Die gemäß § 127 Abs. 2 ZPO zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Amtsgericht hat dem Kläger zu Recht Prozeßkostenhilfe verweigert, weil seine Ehelichkeitsanfechtungsklage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg [...]
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