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OLG Köln - Entscheidung vom 29.09.1987

4 UF 125/87

Normen:
BSHG § 76 Abs.2, § 77 Abs.2, § 88 Abs.2, Abs.3
ZPO § 115 Abs.1, Abs.2

Fundstellen:
DRsp IV(409)246c
FamRZ 1988, 95

»... Der Bedürftigkeit steht nicht entgegen, daß der Bekl. im Sommer 1987 durch Urteil des OLG Köln Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 DM zugesprochen erhalten hat. Dieses Schmerzensgeld wird für die Spätfolgen eines [...]
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