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OLG Köln - Entscheidung vom 07.09.1987

14 UF 120/87

Normen:
BGB § 1587 b
VAHRG § 3 c

Fundstellen:
DRsp I(166)176c
FamRZ 1987, 1159

»... Eine Ausschließungsbefugnis nach [§ 3 c VAHRG] besteht nur, wenn das Anrecht, um dessen Ausgleich es geht, die bestimmte Grenze nicht übersteigt. Die Formulierung ist eindeutig. Der Bagatellgrenze muß das [...]
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