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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 22.10.1987

4 Ss 84/87

Normen:
GVG §§ 142, 144
JGG § 36

Fundstellen:
DRsp IV(480)224a
NStZ 1988, 241

An der Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht, das den Angekl. u. a. wegen eines Verbrechens zu einer Jugendstrafe verurteilt hat, wirkte nicht ein Jugendstaatsanwalt sondern ein Amtsanwalt mit. Auf die [...]
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