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OLG Hamm - Entscheidung vom 20.02.1987

5 UF 347/86

Normen:
ZPO § 323 Abs.3

Fundstellen:
DRsp IV(415)183b
FamRZ 1987, 733

»... Eine Abänderung [des Unterhaltsurteils] ist wegen [§ 323 Abs. 3 ZPO] erst ab 22. 11. 1985 zulässig, dem Zeitpunkt, zu dem die Abänderungsklage rechtshängig geworden ist. Eine Abänderung bereits ab Zustellung des [...]
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