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OLG Hamm - Entscheidung vom 08.05.1987

2 Ss 236/87

Normen:
StGB § 145 d Abs.1 Nr.1

Fundstellen:
DRsp III(320)221c-d
MDR 1988, 159
NStZ 1987, 558

Das AG verurteilte den Angekl. wegen Vortäuschens einer Straftat (§ 145 d Abs. 1 Nr. 1 StGB ) sowie wegen versuchten Betrugs zu einer Gesamtgeldstrafe. Der Verurteilung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Pkw des [...]
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