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OLG Hamburg - Entscheidung vom 11.06.1987

10 U 132/86

Normen:
BGB § 2333 Nr.5

Fundstellen:
DRsp I(174)234b-c
FamRZ 1988, 106
NJW 1988, 977

».. Der Senat bejaht im Anschluß an die Rechtspr. des BGH (FamRZ 1974, 303; vgl. auch OLG Saarbrücken, NJW 1986, 182) das rechtliche Interesse eines Erblassers, bereits zu [seinen] Lebzeiten feststellen zu lassen, ob [...]
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