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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 30.07.1987

9 UF 41/87

Normen:
BGB § 1579 Nr.7

Fundstellen:
DRsp I(166)183a
NJW-RR 1988, 7

»... Die Neufassung des § 1579 BGB läßt eine gänzliche oder teilweise Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen grober Unbilligkeit zu, auch wenn der bedürftige Ehegatte ein gemeinschaftliches Kind erzieht. Jedoch [...]
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