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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 08.05.1987

5 Ss (OWi) 143/87 - 101/87 I

Normen:
GGVS § 6 Abs.5

Fundstellen:
DRsp II(294)229d
VRS 74, 71
VerkMitt 1988, 14

»Als Halterin des Fahrzeuges hat zwar die Betroff. dafür Sorge zu tragen, daß sich der vorgeschriebene Batterietrennschalter in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Ein schuldhafter Verstoß der Betroff. gegen die [...]
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