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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 04.03.1987

1 Ws 140/87

Normen:
StGB § 344 Abs.1 S.1

Fundstellen:
DRsp III(336)257c
MDR 1987, 867
NJW 1987, 2453

»... Die Strafvorschrift des § 344 Abs. 1 [Satz 1] StGB setzt .. voraus, daß ein zur Mitwirkung an einem Strafverfahren berufener Amtsträger »absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen strafrechtlich verfolgt«. [...]
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