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OLG Celle - Entscheidung vom 26.10.1987

17 W 37/87

Normen:
ZPO § 85 Abs.2, §§ 141, 232 Abs.2, § 890 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(412)200d-e
NiedersRpfl 1988, 164

»...Der BeschwF. hat Ä nach Erlaß des angefochtenen Beschlusses [über eine Ordnungsgeldfestsetzung] Ä glaubhaft gemacht, daß er rechtzeitig vor dem Termin den Dipl.-Ing. F., der zur Sachaufklärung in der Lage gewesen [...]
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