»Durch die Neuregelung der §§ 395 ff. StPO im sogen. Opferschutzgesetz vom 18. 12. 1986 (BGBl. I, S. 2496 ff.) ist die früher nahezu einmütig anerkannte Voraussetzung für die Nebenklagebefugnis, nämlich ein innerhalb [...]
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