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LG Paderborn - Entscheidung vom 05.02.1987

5 T 42/87

Normen:
ZPO § 829

Fundstellen:
Rpfleger 1987, 318

Die Frage ist heftig umstritten: Wird durch einen Schuldtitel ein höherer Betrag ausgewiesen als ihn der Gläubiger im Zwangsvollstreckungsverfahren nunmehr geltend macht (z.B. Pfändung nur wegen eines Restbetrages in [...]
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