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LG Nürnberg-Fürth - Entscheidung vom 31.07.1987

7 S 10158/86

Normen:
BGB § 537 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(133)359a-c
ZMR 1989, 23

(a) »... Alleiniger Maßstab dafür, ob ein Fehler der Mietsache i. S. von § 537 Abs. 1 BGB vorliegt, ist die Tauglichkeit der Mietsache zu dem vertragsgemäßen Gebrauch. Die Mietsache muß sich folglich in einem Zustand [...]
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