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LG München II - Entscheidung vom 11.02.1987

6 T 33/87

Normen:
ZPO § 694 Abs.1

Fundstellen:
AnwBl 1987, 285
DRsp IV(418)237e
MDR 1987, 504
NJW 1987, 1340

... Nach Ansicht der Kammer ist der schriftliche Widerspruch gegen einen Mahnbescheid nur wirksam, wenn er eigenhändig unterschrieben ist; dies gilt jedenfalls für den vorl. Fall, daß der Widerspruch durch einen [...]
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