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LG Hamburg - Entscheidung vom 14.09.1987

4 T 40/87

Normen:
GG Art. 11
ZPO § 850 d

Fundstellen:
DRsp IV(424)136b
MDR 1988, 154

»Die Gläubigerin ist der Auffassung, die Rechtspflegerin habe zu Unrecht den pfandfreien Betrag (erhöht); ohne jeden vernünftigen Grund habe der Schuldner nämlich seinen Wohnsitz von S nach Hamburg verlegt, obwohl er [...]
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