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LG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 29.09.1987

2/9 T 929/87

Normen:
ZPO § 340, § 162 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(415)196a
Rpfleger 1988, 72

»Es fehlt bereits an einer wirksamen Zustellung als Voraussetzung der Vollstreckung. Die Gläubigerin war nicht berechtigt, die Zustellung des Schuldtitels an den Schuldner zu betreiben. Die in der vom Schuldner [...]
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