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LG Düsseldorf - Entscheidung vom 20.05.1987

9 U 5/87

Normen:
BGB § 1353

Fundstellen:
FamRZ 1988, 1053
LSK-FamR/Fischer, § 1353 BGB LS 29

Vorzunehmen ist allerdings eine Interessenabwägung. Dem Einwand des Rechtes auf Besitz wäre dann der Erfolg zu versagen, wenn dem Interesse des die Räumung verlangenden Ehegatten ein größeres Gewicht beikommen würde. [...]
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