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LAG München - Entscheidung vom 26.06.1987

8 Ta 17/87

Normen:
ArbGG § 11a Abs. 1,
ZPO § 115 Abs. 2

Fundstellen:
AnwBl 1987, 499
DRsp VI(646)129e

»Aus den von der Kl. vorgelegten Unterlagen ergibt sich, daß sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Prozeßkosten nicht aufbringen kann. Sie kann nicht darauf verwiesen werden, daß sie [...]
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