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LAG München - Entscheidung vom 29.10.1987

4 Sa 783/87

Normen:
BGB §§ 305 611 Abs. 1 § § 620, 626
KSchG § 1
SchwbG § 15

Fundstellen:
BB 1988, 348
DB 1988, 506
DRsp VI(610)207a

»Werden mögliche verhaltens- oder personenbedingte Kündigungsgründe als auflösende Bedingung des Arbeitsverhältnisses vereinbart, ist die Bedingung grundsätzlich ein unzulässiger Verzicht des ArbNehmers auf seinen [...]
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