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LAG Hamm - Entscheidung vom 29.10.1987

8 Ta 106/87

Normen:
KSchG § 5 Abs.3 S.2

Fundstellen:
DB 1988, 188
DRsp VI(614)117a-b
MDR 1988, 171

»Die Fristbestimmungen der §§ 4 , 5 KSchG sind der Disposition der Prozeßparteien entzogen. Die formale Strenge der Regelungen zielt darauf, einen langdauernden Schwebezustand zu vermeiden. Es soll in aller Regel [...]
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