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LAG Hamburg - Entscheidung vom 10.04.1987

5 Ta 5/87

Normen:
KSchG § 5 Abs.1

Fundstellen:
DB 1987, 1744
DRsp VI(614)113d

»Die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage gem. § 5 Abs. 1 KSchG kommt nur dann in Betracht, wenn der ArbNehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden [...]
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