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LAG Bremen - Entscheidung vom 08.10.1987

4 Sa 169/87

Normen:
ZPO § 115 Abs.2

Fundstellen:
AnwBl 1988, 78
DRsp IV(409)246b
MDR 1988, 81

»Nach Abzug aller Belastungen beträgt das einzusetzende Gesamteinkommen des Kl. und seiner Ehefrau 1308,97 DM. Es übersteigt damit den Tabellenwert von 1300 DM für eine Partei mit einem Unterhaltsberechtigten nur ganz [...]
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