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LAG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 10.09.1987

3 Ta 114/87

Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7
GKG § 19 Abs. 4

Fundstellen:
JurBüro 1988, 1156

A) 1. Das Rechtsmittel des Beteiligten zu 3. ist nach dem sogenannten Meistbegünstigungsgrundsatz als Beschwerde nach § 25 Abs. 2 GKG zu behandeln. Als solche ist sie statthaft, weil der Wert des Beschwerdegegenstandes [...]
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