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KG - Entscheidung vom 13.11.1987

18 WF 6260/87

Normen:
ZPO § 769

Fundstellen:
DRsp IV(421)184a-b
FamRZ 1988, 313

Zu Recht hat sich das Familiengericht für befugt erachtet, schon vor Rechtshängigkeit der Klage eine Entscheidung gemäß § 769 ZPO zu treffen. Verschiedentlich wird allerdings die Ansicht vertreten, daß Anordnungen [...]
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