1 MIT ANTRAGSSCHRIFT, DIE AM 24. JUNI 1987 BEI DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGEGANGEN IST, HAT DIE ANTRAGSTELLERIN GEMÄSS ARTIKEL 74 DER VERFAHRENSORDNUNG BEANTRAGT ZU ENTSCHEIDEN, DASS DIE KOMMISSION IHR WEITERE [...]
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