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EuGH - Entscheidung vom 09.12.1987

Rs 218/86

Normen:
EuGVÜ (Brüsseler Abkommen vom 27. September 1968) Art. 5 Nr.5, Art. 6
ZPO § 21

Fundstellen:
EuGH Slg. 1987, 4905 (SAR Schotte GmbH)
DRsp IV(408)166b
IPRax 1989, 96

(Auszug) Das OLG Düsseldorf hat dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: »Ist der Gerichtsstand einer Zweigniederlassung, einer Agentur oder einer sonstigen Niederlassung gemäß Artikel 5 Nr. 5 [...]
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