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BayObLG - Entscheidung vom 05.11.1987

BReg 1 Z 42/87

Normen:
BGB § 2084, § 2200 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(174)232a
FamRZ 1988, 325
Rpfleger 1988, 67

»... Gemäß § 2200 Abs. 1 BGB kann das Nachlaßgericht einen Testamentsvollstrecker ernennen, wenn der Erblasser in einem Testament darum ersucht hat. Ob ein solches Ersuchen vorliegt, ist von Amts wegen zu prüfen. Nach [...]
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