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BVerwG - Entscheidung vom 01.06.1987

6 P 8.85

Normen:
BPersVG § 75 Abs.3 Nr.1

Fundstellen:
DRsp VI(645)84c
DVBl 1987, 1161
ZBR 1987, 346

»... Die Anordnung [von] Rufbereitschaft unterliegt .. deshalb nicht der Mitbestimmung des [Personalrats], weil die Zeit einer Rufbereitschaft keine Arbeitszeit ist und damit die Anordnung von Rufbereitschaft nicht [...]
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