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BVerwG - Entscheidung vom 14.07.1987

6 C 60.86

Normen:
VwGO § 108 Abs.1, § 86 Abs.4

Fundstellen:
BVerwGE 78, 30
DRsp V(558)116d
NVwZ 1987, 1071

»... Die Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs bezieht sich nicht nur auf die mündliche Verhandlung, auch wenn diese in aller Regel das Verfahren abschließt und das Gesamtergebnis dieses Verfahrens, also mündliches [...]
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