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BVerwG - Entscheidung vom 19.01.1987

9 C 247.86

Normen:
VwGO § 117 Abs.1 S.3, § 116 Abs.2

Fundstellen:
BVerwGE 75, 337
DRsp V(558)117c
DVBl 1987, 1110
NJW 1987, 2247

»... § 117 Abs. 1 Satz 3 VwGO [VerwGO].. greift nur dann Ä aber auch bereits dann Ä ein, wenn ein Richter nach Fällung des Urteils, also nach Beschlußfassung über die Urteilsformel, verhindert ist, das erst später [...]
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