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BVerwG - Entscheidung vom 22.01.1987

5 C 10.85

Normen:
BSHG § 3 Abs.2

Fundstellen:
BVerwGE 75, 343
DRsp V(545)99d
FEVS 36, 353
NVwZ 1987, 594

»... Die Beurteilung, ob ein Wunsch nach § 3 Abs. 2 BSHG deshalb unberücksichtigt bleiben muß, weil seine Erfüllung »unvertretbare Mehrkosten« erfordert, setzt die Feststellung voraus, ob und ggf. welche Mehrkosten [...]
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