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BGH - Entscheidung vom 07.10.1987

IVb ARZ 34/87

Normen:
GVG § 23 b

Fundstellen:
BGHR ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 7 Ersatzanspruch 1
DRsp IV(480)227c
FamRZ 1988, 155
NJW-RR 1989, 195

»... Mit dem .. Auskunftsanspruch erstrebt die Kl. die Vorbereitung eines Ersatz- oder Ausgleichsanspruchs wegen der Veräußerung von Hausrat (Einrichtung eines Kinderzimmers) bzw. von wesentlichen Bestandteilen des [...]
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