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BGH - Entscheidung vom 06.10.1987

1 StR 455/87

Normen:
StPO § 244 Abs.5

Fundstellen:
DRsp IV(455)112c-d
NStE StPO § 244 Nr. 23
NStZ 1988, 88

Die Verteidiger der Angekl. B und H stellten jeweils den Hilfsbeweisantrag, einen Augenschein am Tatort unter Durchführung einer Rekonstruktion des Tatgeschehens mit Heranziehung der beiden Polizeibeamten K und G [...]
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