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BGH - Entscheidung vom 30.06.1987

VI ZR 257/86

Normen:
BGB § 823 Abs.1

Fundstellen:
BGHR BGB § 31 Krankenhaus 1
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Arzthaftung 12
BGHR BGB vor § 1 Nothelfer 1
BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 8
BGHZ 101, 215
DRsp I(145)323a-b
JR 1988, 199
JZ 1988, 150
JuS 1988, 153
MDR 1987, 1016
NJW 1987, 2925

Zum Sachverhalt vgl. das Berufungsurteil des Schl.-Holst. OLG v. 3. 10. 86, [u. a.] in NJW 1987 S. 710 , hier auszugsweise abgedruckt unter I (145) 318 a-b. »... [Die] Mutter der Kl. ... kann Ersatz für zukünftige [aus [...]
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