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BGH - Entscheidung vom 02.06.1987

VI ZR 198/86

Normen:
BGB § 249, § 254 Abs.2
RVO § 1237 a Abs.2 S.3

Fundstellen:
BGHR BGB § 249 Umschulung 1
BGHR BGB § 249 Vorteilsausgleich 1
DRsp I(123)313b-d
ES Kfz-Schaden I-2/3
MDR 1987, 1014
NJW 1987, 2741
VRS 73, 406
VersR 1987, 1239

Am 4. März 1976 verursachte der Beklagte zu 4) mit einem Lastzug des Beklagten zu 1) einen Verkehrsunfall, durch den der bei der klagenden LVA versicherte 24-jährige Kfz-Mechaniker Erwin H. verletzt wurde. Die Klägerin [...]
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