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BGH - Entscheidung vom 28.04.1987

VI ZR 127/86

Normen:
BGB § 823 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 276 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 1
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 8
DRsp I(145)323c-d
MDR 1987, 1015
NJW 1988, 48
VersR 1987, 891

Die damals 12-jährige Klägerin erlitt am Sonntag, dem 28. März 1982 auf einem öffentlichen Kinderspielplatz in Berlin-Ch. erhebliche Verletzungen an Augen, Nase und Kiefer, als ein dort aufgestellter Rundlaufdrehpilz, [...]
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