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BGH - Entscheidung vom 29.10.1987

IX ZR 181/86

Normen:
BeurkG § 17 Abs. 1
BNotO § 19 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BNotO § 19 Abs. 1 Schaden 1
BGHR BNotO § 19 Abs. 1 Verschulden 1
BGHR BeurkG § 17 Abs. 1 Belehrungspflicht 1
DNotZ 1988, 383
DRsp IV(470)250a
DRsp IV(485)213b
DRsp-ROM Nr. 1992/2844
MDR 1988, 312
NJW 1988, 1143
WM 1988, 337

Der Kläger verlangt von dem beklagten Notar Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung. Gemäß dem bis 1. September 1981 geltenden Vorbescheid des zuständigen Oberkreisdirektors vom 29. August 1978 war es dem Kläger [...]
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